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Oft gestellte Fragen

Oft gestellte Fragen

... zum Verband:

1. Welche Aufgabe bzw. Funktion haben die Verbände für Sicherheit in der Wirtschaft?
2. Was ist der SVSW?
3. Seit wann gibt es den SVSW und wer waren die Gründungsmitglieder?
4. Wie ist der SVSW aufgebaut?
5. Wer und wie kann man Mitglied im SVSW werden?
6. Welche Bereiche der Sicherheit adressiert der SVSW?
7. Welchen Nutzen bzw. Mehrwert hat eine Mitgliedschaft beim SVSW?
8. Was erwartet der SVSW von seinen Mitgliedern?
9. Welche inhaltlichen Schwerpunkte werden auf den alljährlich stattfindenden Mitgliederversammlungen des Verbandes behandelt?
10. Wie und wo präsentiert sich der SVSW in der Öffentlichkeit?
11. Welche Ziele setzt sich der SVSW im Rahmen der Weiterentwicklung der eigenen Verbandsarbeit?

... zur Nutzung des Internetangebotes des Verbandes:

12. Was ist ein PDF-Dokument?
13. Was ist und wie funktioniert der Acrobat-Reader?
14. Wie kann ich das für den Internet-Zugriff auf die ASW-Datenbank erforderliche (mitgliedspezifische) Passwort in Erfahrung bringen?
15. Wer hat Zugriff auf den Geheimschutz-Server des Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit?


1. Welche Aufgabe/Funktion haben die Verbände für Sicherheit in der Wirtschaft?

Entsprechend den satzungsmäßigen Aufgaben erfolgt die Beratung und Unterstützung der gewerblichen Wirtschaft in allen wichtigen Fragen des Sicherheitswesens unter Beachtung des Struktur- und Gefahrenwandels in den Unternehmen. Durch aufklärende Maßnahmen, Beratung und sachdienliche Aus- und Fortbildungsmaßnahmen soll der allgemeine Sicherheitsgedanke vertieft und damit Schäden in der gewerblichen Wirtschaft abgewendet bzw. unvermeidliche Schäden eingegrenzt werden.

Die Verbände verfolgen ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Sie erstreben keine wirtschaftlichen Vorteile für sich oder ihre Mitglieder. Sie sind gemeinnützig und unabhängig, fördern die Sicherheit in der Wirtschaft und unterstützen und betreuen die Unternehmen in allen Fragen der Sicherheit.

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2. Was ist der SVSW?

Der SVSW ist eine gemeinnützige Selbsthilfeorganisation. Seine Mitglieder kommen aus den Bereichen der gewerblichen Wirtschaft, der Sparkassen, Versicherungen und öffentlich rechtlichen Körperschaften.

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3. Seit wann gibt es den SVSW und wer waren die Gründungsmitglieder?

Der SVSW wurde am 25. Juni 1992 gegründet. An der Gründungsveranstaltung im Hilton Dresdner Hof nahmen Vertreter des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, des Sächsischen Landtages und der IHK Dresden teil.

Der Verband formierte sich aus 10 Gründungsmitgliedern. Es handelte sich hierbei um:

» Arzneimittelwerk Dresden GmbH
» Centraflor-Blumenhandelsgesellschaft mbH & Co KG
» Deutsche Airbus GmbH
» Dresdner Wach- und Sicherungs-Institut GmbH
» POWER Personen-Objekt-Werkschutz GmbH
» Sächsisches Serumwerk GmbH
» Security Consulting GbR
» Stadtsparkasse Dresden
» Herr Surmann (Privatperson)
» Wismut AG

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4. Wie ist der SVSW aufgebaut?

Organe des Verbandes sind:

» die jährliche Mitgliederversammlung
» der Vorstand und
» die Geschäftsführung.

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5. Wer und wie kann man Mitglied im SVSW werden?

Mitglieder des Verbandes können werden:

a) Unternehmen, Organisationen der Wirtschaft, Industrie-, Handels- und Handwerkskammern

b) Natürliche Personen als Einzelmitglieder

Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen. Vordrucke sind über unsere Internet-Seiten als PDF- oder HTML-Dokument herunterladbar oder über die Geschäftsführung des SVSW erhältlich.

Über eine Aufnahme entscheidet der Vorstand.

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6. Welche Bereiche der Sicherheit adressiert der SVSW?

» Brandschutz
» Datenschutz
» Informationssicherheit
» Objektschutz
» Personenschutz
» Sicherheitstechnik
» Spionageabwehr
» Telekommunikationssicherheit
» Wachschutz
» (Prävention im Bereich) Wirtschaftskriminalität

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7. Welchen Nutzen bzw. Mehrwert hat eine Mitgliedschaft beim SVSW?

Detailierte Informationen dazu finden Sie unter "Leistungen und Mehrwerte".
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8. Was erwartet der SVSW von seinen Mitgliedern?


» aktive Mitarbeit und Einbringung in den Verband
» konstruktives Feedback an Vorstand und Geschäftsführung
» Berücksichtigung der gemeinnützigen Ausrichtung unseres Verbandes
» Teilnahme an Veranstaltungen des SVSW, insbesondere der Mitgliederversammlungen
» (bedarfsgerechte) Inanspruchnahme der Angebote und Dienstleistungen des SVSW

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9. Welche inhaltlichen Schwerpunkte werden auf den alljährlich stattfindenden Mitgliederversammlungen des Verbandes behandelt?

Im Rahmen der Mitgliederversammlungen werden die in der Satzung fixierten, vereinsrechtlich vorgesehenen Aufgaben wahrgenommen, u.a.

» Wahl des Vorstandes
» Entgegennahme der Geschäftsberichte des Vorstands und der Geschäftsführung
» Entlastung des Vorstandes und der Geschäftsführung
» Wahl der Kassenprüfer
» Beschlussfassungen über Satzungsänderungen und Änderungen der Beitragsordnung

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10. Wie und wo präsentiert sich der SVSW in der Öffentlichkeit?

» anläßlich der Sicherheitstagung
» Messepräsenz auf der COMTEC in Dresden und der security in Essen
» aktive Mitarbeit im Fachausschuss für Sicherheit in der Wirtschaft bei der IHK Dresden

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11. Welche Ziele setzt sich der SVSW im Rahmen der Weiterentwicklung der eigenen Verbandsarbeit?

» Erhöhung des Bekanntheitsgrades
» Präsenz in größeren Städten Sachsens
» Bildung bzw. Ausbau von Stützpunkten
» Wertsteigerung der Mitarbeiter der einzelnen Unternehmen
» qualifizierte Aus- und Fortbildung
» Sensibilisierung der Wirtschaft für Sicherheit
» aktive Mitarbeit in den einzelnen Verbänden

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12. Was ist ein PDF-Dokument?

Die Extension "PDF" steht für Portable Document Format. Dateien bzw. Dokumente sind inhaltlich unveränderlich, können mit dem Acrobat Reader angezeigt (gelesen) und ausgedruckt werden.

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13. Was ist und wie funktioniert der Acrobat-Reader?

Der Acrobat Reader ist ein kostenloses, auf den Internet-Seiten des Herstellers Adobe herunterladbares Programm, mit dem PDF-Dokumente angezeigt und gedruckt werden können.

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14. Wie kann ich das für den Internet-Zugriff auf die ASW-Datenbank erforderliche (mitgliedspezifische) Passwort in Erfahrung bringen?

Diese Information können Sie über unsere Geschäftsstelle in Erfahrung bringen.

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15. Wer hat Zugriff auf den Geheimschutz-Server des Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit?

Ausschließlich seitens des BMWA geheimschutzbetreute Unternehmen. Dem Sicherheitsbevollmächtigten dieser Unternehmen ist das (unternehmensspezifische) Passwort bekannt.

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(c) SVSW               Stand: September 2010